ISTARIUM

CONTEXT Souveränität

Souveränität kommt vom Wissen, nicht vom Serverstandort

Wer entscheiden kann, welche Daten überhaupt schutzbedürftig sind, gewinnt mehr Unabhängigkeit als jeder Umzug in ein europäisches Rechenzentrum.

Michael Mai

Eine offene Banktresortür, dahinter ein Serverraum mit blauen Statuslichtern
Bild: ISTARIUM, mit KI erzeugt

Als Standortfrage, als Vertragsfrage, als Frage der richtigen Fahne über dem Rechenzentrum: so wird über digitale Souveränität derzeit gesprochen. Die Debatte ist eine gute Nachricht, denn sie stellt eine Frage, die im Mittelstand jahrelang niemand gestellt hat. Sie führt nur dann weiter, wenn man sie zu Ende diskutiert und denkt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat im April 2026 einen Kriterienkatalog vorgelegt, der genau das tut, und er liefert den Anlass für diesen Text.

Was der Serverstandort leistet

Ein Server in Deutschland bringt Handfestes: kurze Wege zur Aufsichtsbehörde, ein vertrautes Vertragsrecht, ein Gerichtsstand, den man kennt. Für personenbezogene Daten ist er der bequemste Weg, eine Diskussion abzukürzen, und deshalb steht auch unsere eigene Arbeitsumgebung, der AIEE-Server, in Deutschland.

Der Standort beantwortet jedoch genau eine Frage: wo die Daten liegen. Offen bleiben die beiden anderen, an denen im Betrieb tatsächlich etwas hängt: wer sie lesen kann und wer den Schlüssel hat. Ein Tresor schützt nicht, weil er im eigenen Erdgeschoss steht. Er schützt, weil jemand den Schlüssel hat und weiß, was hineingehört.

Die Frage, die weiterführt

Wer ein KI-Vorhaben nicht als Ganzes bewertet, sondern in seine Abschnitte zerlegt, kommt schnell zu brauchbaren Antworten. Welcher Schritt verarbeitet überhaupt etwas Schutzbedürftiges? Welcher arbeitet mit Material, das ohnehin nach außen geht? An welcher Stelle entsteht aus harmlosen Einzelteilen ein Bild, das es vorher nicht gab?

In der Praxis trennt sich das rasch. Ein Angebotstext aus Bausteinen, die schon im internen Katalog stehen. Eine Fehlerbeschreibung und Diagnose aus dem Servicebericht, die morgen beim Kunden und Betreiber liegt. Eine Personalakte. Eine Konstruktionszeichnung mit dem Fertigungstrick, der das Unternehmen ausmacht. Vier Vorgänge, vier völlig verschiedene Antworten, und eine pauschale Regel würde allen vieren nicht gerecht.

Diese Unterscheidung ist Arbeit, und sie ist die eigentliche Kompetenz. Wer sie einmal für das eigene Haus gemacht hat, entscheidet jede weitere Frage in Minuten statt in Workshops.

Abstufen statt Alles-oder-nichts

Aus der Unterscheidung folgen Werkzeuge, die ohne sie niemand einsetzen würde. Ein Ablauf kann mit einem kleinen, günstigen Modell beginnen und erst bei schwierigen Fällen ein großes hinzuziehen. Einzelne Felder lassen sich vor dem Modellaufruf ersetzen, sodass die Maschine mit einer Struktur arbeitet statt mit dem echten Namen. Ein besonders heikler Schritt bleibt im Haus, während der Rest den bequemen Weg geht.

Am wirksamsten ist dabei der einfachste Griff: kritische Angaben verlassen den Text, bevor er das Modell erreicht. Passwörter und Zugangstoken, Namen und Adressen, personenbezogene Angaben, Kunden- und Lieferantendaten lassen sich vorher herausziehen und durch Platzhalter ersetzen. In den meisten Fällen genügt das bereits. Geschützt wird damit mehr als der Datenschutz: auch das technische Wissen, das in Bezeichnungen und Zusammenhängen steckt, und gerade im Zeitalter der Token, einer Art Passwort für Maschinen und KI, auch der Zugang selbst.

Das ist die Stelle, an der aus einer Grundsatzdebatte ein Vorhaben wird: nicht alles oder nichts, sondern je Abschnitt die passende Antwort. Nebenbei sinken die Kosten, weil das teure Modell nur noch die Fälle sieht, für die es gebraucht wird.

Der Staat rechnet inzwischen selbst so

Wer das für eine Beraterposition hält, findet den gleichen Gedanken seit April 2026 in einem Kriterienkatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. C3A bewertet, wie autonom ein Cloud-Angebot in einem bestimmten Risikokontext nutzbar ist, und zwar an einzeln prüfbaren Punkten: Exit-Fähigkeit, Kontrolle über die Verschlüsselung, rechtliche Zugriffsmöglichkeiten Dritter. Der Katalog baut auf den etablierten C5-Sicherheitskriterien auf.

C3A in Kürze. Der Katalog heißt vollständig „Kriterienkatalog Cloud Computing Autonomie" und ergänzt den seit Jahren etablierten C5, der die Sicherheit eines Cloud-Dienstes prüft, um die Frage nach der Unabhängigkeit. Bewertet wird entlang einzelner Faktoren statt pauschal: wie leicht sich ein Dienst wieder verlassen lässt, wer die Verschlüsselung kontrolliert, welche rechtlichen Zugriffe Dritter möglich sind, wie stark ein Betrieb technisch am Anbieter hängt. Gedacht ist das als gemeinsame Sprache für Einkauf, IT und Anbieter, damit in einer Ausschreibung etwas Prüfbares steht statt eines Marketingversprechens. Nachzulesen beim BSI.

Bemerkenswert daran ist die Fragestellung. Sie lautet eben nicht mehr „steht der Server in der EU", sondern „wie viel Unabhängigkeit braucht dieses System, und welche davon ist belegbar". Für ein Unternehmen heißt das: ein ERP mit Konstruktionsdaten und eine interne Terminabstimmung dürfen unterschiedlich behandelt werden, und es gibt jetzt ein gemeinsames Vokabular dafür, mit dem Einkauf, IT und Anbieter reden können.

Der Einwand, und er ist stark

Dagegen steht ein ernsthaftes Argument: der US CLOUD Act reicht weiter, als der Standort vermuten lässt. Ein Rechtsgutachten für das niederländische Justizministerium kommt zu dem Ergebnis, dass auch ein europäisches Unternehmen ohne Niederlassung in den USA erfasst sein kann, sobald es dorthin hinreichende geschäftliche Kontakte unterhält. Wer daraus schließt, dass Standortwahl endgültig nichts bringt, liegt richtig. Wer daraus schließt, dass man ohnehin nichts tun kann, zieht die falsche Konsequenz.

Dasselbe Gutachten hält nämlich fest, dass das Gesetz verschlüsselungsneutral ist: es verpflichtet niemanden, entschlüsseln zu können. Liegen die Schlüssel außerhalb der Reichweite des Anbieters, kann dieser nicht einmal feststellen, ob er die gesuchten Daten überhaupt hat. Von allen diskutierten Maßnahmen ist das die einzige, die ein Unternehmen aus eigener Kraft umsetzen kann. Standort, Konzernstruktur und Vertragswerk liegen anderswo. Der Schlüssel liegt im eigenen Haus oder eben nicht.

Die Geschichte von Gaia-X erzählt dieselbe Lehre aus der anderen Richtung. Angetreten als europäische Alternative zu den großen Anbietern, gelandet als Sammlung von Kriterien und Kennzeichnungen. Der politische Anspruch auf eine eigene Infrastruktur und das, was im Einkauf eines Unternehmens ankommt, sind zweierlei. Verwertbar geblieben ist die Vergleichbarkeit, also wieder: Wissen statt Ort.

Was daraus folgt

Für das Unternehmen: eine Datenstrategie, die zwischen Alltagsmaterial und wirklich Schutzbedürftigem unterscheidet, plus Schlüsselhoheit dort, wo es darauf ankommt. Beides ist in Wochen zu haben, kostet keinen Anbieterwechsel und überlebt die nächste Regulierung.

Eine solche Datenstrategie beginnt mit einer Bestandsaufnahme, und die ist schlichter, als das Wort vermuten lässt:

  • Welche Daten liegen im Haus, und wofür werden sie tatsächlich benutzt?
  • Woher stammen sie, und wie entstehen sie: aus der Maschine, aus dem ERP, aus der Hand eines Mitarbeiters?
  • Wo liegen sie heute, und wer kommt dort an sie heran?

Aus dieser Sammlung wird die Strategie: welche Daten für welchen Zweck genutzt werden, wo sie liegen, und wie sie dort gesichert sind. „Gesichert" meint dabei zweierlei, das gern verwechselt wird: die Sicherung gegen Verlust, also das Backup, und die Sicherung gegen Zugriff.

Der entscheidende Punkt ist, dass die Antwort je Datenart verschieden ausfallen darf. Konstruktionszeichnungen und die Entwicklung einer neuen Maschinengeneration können auf einem eigenen Server oder bei einem deutschen Anbieter liegen, zusätzlich verschlüsselt, während die E-Mail-Kommunikation weiter bei einem US-Anbieter wie Microsoft 365 läuft. Beides zugleich ist kein Widerspruch, sondern das Ergebnis einer bewussten Entscheidung. Genau diese Unterscheidung üben wir im Workshop und im Praxisprogramm am eigenen Vorhaben.

Für die Führungskraft persönlich: die Fähigkeit, im Gespräch mit IT, Einkauf und Anbieter die richtige Frage zu stellen. Das ist der Teil, den man delegieren kann und besser nicht delegiert, denn er entscheidet darüber, ob ein Vorhaben startet oder in der Grundsatzdebatte stecken bleibt.

Souveränität ist am Ende keine Eigenschaft eines Rechenzentrums. Sie ist die Fähigkeit, bewusst zu entscheiden, und sie wächst mit dem Wissen darüber, was im eigenen Haus tatsächlich wertvoll ist.

Stand der Darstellung: 2026-09. Der BSI-Kriterienkatalog C3A ist im April 2026 erschienen; das zitierte Gutachten zum CLOUD Act stammt aus 2022 und beschreibt die Mechanik, nicht den heutigen Stand jeder Einzelfrage.

CONTEXT ist die Artikelreihe von AI Enabled Executive (AIEE), dem KI-Praxisprogramm der ISTARIUM Consulting Group. Hier wird eingeordnet, damit Sie selbst entscheiden können.

Irrtum und Änderungen vorbehalten. Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Er ist in Zusammenarbeit mit KI entstanden und wurde redaktionell geprüft.

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